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BGB § 1432 Annahme einer Erbschaft; Ablehnung von Vertragsantrag oder Schenkung

BGB § 1432 Annahme einer Erbschaft; Ablehnung von Vertragsantrag oder Schenkung

[ Auszug: (1) Ist dem Ehegatten, der das Gesamtgut nicht verwaltet, eine Erbschaft oder ein Vermächtnis angefallen, so ist nur er berechtigt, die Erbschaft oder das Ver ... ]